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Art in architecture – percent for art
Eine zu Beginn der 1950er Jahre erlassene DDR-Verordnung zur künstlerischen Ausgestaltung von Verwaltungs-, Kultur- und Sozialbauten legte fest, dass ein bis zwei Prozent der Bausumme für architekturgebundene Kunst bzw. Kunst am Bau zu verwenden seien. Die entstandenen Statuen, Stadtbrunnen, Wandbilder, Reliefs, Skulpturen oder auch Plastiken waren Ergebnis eines engen Zusammenwirkens von Politik, Stadtplanung, Architektur und Kunst. Sie spiegeln die gesellschaftspolitischen Verhältnisse wider und sind im Kontext wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen zu betrachten.
Die damit verbundene Aufwertung von Kunst und Kultur im städtischen wie auch überregionalen Raum zeugte von dem Anspruch, die lokale Lebenswirklichkeit nicht nur zu akzeptieren, sondern auch ästhetischer und somit lebenswerter zu gestalten. Einzelne Stadtgebiete wurden vorzugsweise künstlerisch aufgewertet, um die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Wohnareal oder Kiez zu vertiefen und stärker milieuprägend zu wirken. Dabei fing baugebundene Kunst auch sorbische/wendische Lebensrealität ein, und animierte durchaus zur Aneignung und Auseinandersetzung mit deren Kultur in Gestalt von Sprache, Bräuchen und Traditionen. Gleichzeitig verbanden sich vielfältige künstlerische Ausdrucksformen mit der DDR-Ideologie einer zu fördernden und tatsächlich geförderten slawischen Minderheit, um die neue sozialistische Gesellschaft auch dahingehend zu legitimieren. Insofern war baugebundene Kunst auch ein „ideologisches Erziehungsmittel” zur „kollektiven Bewusstseinsbildung” (Wagler 2020: 61).