Sprachlandschaft Schleife
Aufschriften der Straßennamenschilder
Im Jahr 1999 wurde das Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen (kurz Sächsisches Sorbengesetz) verabschiedet, unter dessen Paragrafen 10 festgeschrieben wurde, dass die Ortstafeln, Straßenschilder und andere Beschilderungen des sorbischen Siedlungsgebiets zweisprachig ausgeführt sein sollen: § 10 (1) „Die Beschilderung im öffentlichen Raum durch die Behörden des Freistaates Sachsen und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, insbesondere an öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen, Straßen, Wegen, öffentlichen Plätzen und Brücken, soll im sorbischen Siedlungsgebiet in deutscher und sorbischer Sprache erfolgen.“
Da in Sachsen das Obersorbische Amtssprache ist, tragen die Straßennamenschilder in den meisten Schleifer Dörfern deutsch-obersorbische Aufschriften. In Mulkwitz, Groß Düben und Halbendorf wurde die Zweisprachigkeit bislang nicht umgesetzt, hier gibt es nur einsprachig deutsche Straßennamenschilder.