Ăffentlich vorgetragene, feierliche Versicherung, oft unter Bezugnahme auf etwas Drittes, das dem Eidleistenden oder der Gruppe heilig oder unantastbar ist. Das Ablegen eines Eides verpflichtet zur Wahrheit bzw. zum Einhalten eines Versprechens, beteuert Richtigkeit und VollstĂ€ndigkeit einer ErklĂ€rung. FrĂŒher regelte ein Eid auch soziale VerhĂ€ltnisse, z. B. Herrschafts- und Dienstbeziehungen.
Es gibt eine Reihe sorbischsprachiger Eidestexte, deren Entstehung auf das 16. bis 18. Jh.
(teilweise bis ins 19. Jh.) datiert werden kann. Dabei handelt es sich meist um
Untertaneneide, die das VerhÀltnis des Eidleistenden zur Obrigkeit definieren.
Erhaltene stĂ€dtische BĂŒrgereide auf Pergament bezeugen, dass
Wegen ihres Alters und ihrer geografischen Herkunft sind Eide auch fĂŒr die
Die SchriftstĂŒcke liefern auĂerdem Anhaltspunkte fĂŒr das VerstĂ€ndnis geschichtlicher ZusammenhĂ€nge, so des Alltagslebens der Sorben. Sorbische Fassungen belegen, dass die Eidleistenden die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschten, um sie zu benutzen. Darauf deuten auch zahlreiche Aktenvermerke der jeweiligen Instanzen hinsichtlich der Notwendigkeit eines Ăbersetzers â meist der örtliche Geistliche â fĂŒr die Abnahme des Eides.
Mit dem sorbischen Zusatz âZ BoĆŸej pomocuâ (âSo wahr mir Gott helfeâ) legte im Mai 2008 auch
der damalige sÀchsische MinisterprÀsident
Lit.: F. MÄtĆĄk: AusgewĂ€hlte sorbische SprachdenkmĂ€ler der Verwaltungs- und Rechtspraxis, in: Die Stellung der Sorben in der territorialen Verwaltungsgliederung des deutschen Feudalismus, Bautzen 1968; H. Schuster-Ć ewc: Sorbische SprachdenkmĂ€ler. 16.â18. Jahrhundert, Bautzen 1968; A. Bresan: Die Sorben in der Bautzener Rechtsgeschichte, in: Eide, Statuten und Prozesse. Ein Quellen- und Lesebuch zur Stadtgeschichte von Bautzen (14.â19. Jahrhundert), Hg. G. Schwerhoff/M. Völker, Bautzen 2002; E. Wornar: Kak serbska je Budyska pĆisaha?, in: LÄtopis 21 (2012) 2.
Metadaten
Ăffentlich vorgetragene, feierliche Versicherung, oft unter Bezugnahme auf etwas Drittes, das dem Eidleistenden oder der Gruppe heilig oder unantastbar ist. Es gibt eine Reihe sorbischsprachiger Eidestexte, deren Entstehung auf das 16. bis 18. Jh. (teilweise bis ins 19. Jh.) datiert werden kann.
Ăffentlich vorgetragene, feierliche Versicherung, oft unter Bezugnahme auf etwas Drittes, das dem Eidleistenden oder der Gruppe heilig oder unantastbar ist. Es gibt eine Reihe sorbischsprachiger Eidestexte, deren Entstehung auf das 16. bis 18. Jh. (teilweise bis ins 19. Jh.) datiert werden kann.