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Eid
von Fabian KaulfĂŒrst

Öffentlich vorgetragene, feierliche Versicherung, oft unter Bezugnahme auf etwas Drittes, das dem Eidleistenden oder der Gruppe heilig oder unantastbar ist. Das Ablegen eines Eides verpflichtet zur Wahrheit bzw. zum Einhalten eines Versprechens, beteuert Richtigkeit und VollstĂ€ndigkeit einer ErklĂ€rung. FrĂŒher regelte ein Eid auch soziale VerhĂ€ltnisse, z. B. Herrschafts- und Dienstbeziehungen.

Es gibt eine Reihe sorbischsprachiger Eidestexte, deren Entstehung auf das 16. bis 18. Jh. (teilweise bis ins 19. Jh.) datiert werden kann. Dabei handelt es sich meist um Untertaneneide, die das VerhĂ€ltnis des Eidleistenden zur Obrigkeit definieren. Erhaltene stĂ€dtische BĂŒrgereide auf Pergament bezeugen, dass Sorben Aufnahme in die BĂŒrgerschaft verschiedener StĂ€dte fanden. Solche Eide sind u. a. aus Bautzen und Lieberose (jeweils 1. HĂ€lfte des 16. Jh.) bekannt. Der Bautzener BĂŒrgereid gehört zu den Ă€ltesten obersorbischen SchriftdenkmĂ€lern und wurde im 15./16. Jh. dem böhmischen König als Herrscher der Lausitz geschworen. Bei Diensteiden wird die ErfĂŒllung bestimmter Aufgaben oder die Einhaltung von Vorschriften gelobt. So bekrĂ€ftigt eine KrankenwĂ€rterin in LĂŒbbenau zu Beginn des 19. Jh., sich eifrig um die Kranken kĂŒmmern zu wollen, diese nicht mutwillig verschmachten zu lassen und etwaige SterbefĂ€lle baldigst dem TotengrĂ€ber zu melden.

Wegen ihres Alters und ihrer geografischen Herkunft sind Eide auch fĂŒr die Sprachwissenschaft bedeutsam. Daraus können Informationen ĂŒber frĂŒhere SprachzustĂ€nde gewonnen werden, teilweise sind die Texte Zeugnisse eines vergangenen, sonst kaum bzw. nicht dokumentierten Dialekts. Dies betrifft etwa die in einer spĂ€teren Abschrift erhaltene Treuebekundung des Finsterwalder BĂŒrgermeisters von 1625, ebenso einen im Amt Friedland den Johannitern geleisteten Eid von 1690.

Die SchriftstĂŒcke liefern außerdem Anhaltspunkte fĂŒr das VerstĂ€ndnis geschichtlicher ZusammenhĂ€nge, so des Alltagslebens der Sorben. Sorbische Fassungen belegen, dass die Eidleistenden die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschten, um sie zu benutzen. Darauf deuten auch zahlreiche Aktenvermerke der jeweiligen Instanzen hinsichtlich der Notwendigkeit eines Übersetzers – meist der örtliche Geistliche – fĂŒr die Abnahme des Eides.

Mit dem sorbischen Zusatz „Z BoĆŸej pomocu“ („So wahr mir Gott helfe“) legte im Mai 2008 auch der damalige sĂ€chsische MinisterprĂ€sident StanisƂaw Tilich seinen Amtseid vor dem Landtag in Dresden ab.

Lit.: F. MětĆĄk: AusgewĂ€hlte sorbische SprachdenkmĂ€ler der Verwaltungs- und Rechtspraxis, in: Die Stellung der Sorben in der territorialen Verwaltungsgliederung des deutschen Feudalismus, Bautzen 1968; H. Schuster-Ć ewc: Sorbische SprachdenkmĂ€ler. 16.–18. Jahrhundert, Bautzen 1968; A. Bresan: Die Sorben in der Bautzener Rechtsgeschichte, in: Eide, Statuten und Prozesse. Ein Quellen- und Lesebuch zur Stadtgeschichte von Bautzen (14.–19. Jahrhundert), Hg. G. Schwerhoff/M. Völker, Bautzen 2002; E. Wornar: Kak serbska je Budyska pƙisaha?, in: Lětopis 21 (2012) 2.

Metadaten

Titel
Eid
Titel
Eid
Autor:in
KaulfĂŒrst, Fabian
Autor:in
KaulfĂŒrst, Fabian
Schlagwörter
BĂŒrgereid; Gelöbnis; Untertaneneid; Sorbische Sprache(n); Sprachdenkmal
Schlagwörter
BĂŒrgereid; Gelöbnis; Untertaneneid; Sorbische Sprache(n); Sprachdenkmal
Abstract

Öffentlich vorgetragene, feierliche Versicherung, oft unter Bezugnahme auf etwas Drittes, das dem Eidleistenden oder der Gruppe heilig oder unantastbar ist. Es gibt eine Reihe sorbischsprachiger Eidestexte, deren Entstehung auf das 16. bis 18. Jh. (teilweise bis ins 19. Jh.) datiert werden kann.

Abstract

Öffentlich vorgetragene, feierliche Versicherung, oft unter Bezugnahme auf etwas Drittes, das dem Eidleistenden oder der Gruppe heilig oder unantastbar ist. Es gibt eine Reihe sorbischsprachiger Eidestexte, deren Entstehung auf das 16. bis 18. Jh. (teilweise bis ins 19. Jh.) datiert werden kann.

Enthalten in Sammlung
Enthalten in Sammlung
Im Sorabicon 1.0 zu finden unter
Im Sorabicon 1.0 zu finden unter

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