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Wendische Land­gerichte
von Annett Bresan

Instanz, die vom SpĂ€tmittelalter bis ins 16. Jh. fĂŒr die niedere und höhere Gerichtsbarkeit der sorbischen Bevölkerung innerhalb eines grĂ¶ĂŸeren gemischtethnischen Herrschaftsterritoriums zustĂ€ndig war.

Die entsprechenden Bezirke sind auch unter dem Begriff „Wendische Pflege“ bekannt, abgeleitet vom Ausdruck „Gerichtspflege“. Sie sind in der Standesherrschaft Sorau/heute: Ć»ary (Polen), im Priebuser Kreis des FĂŒrstentums Sagan/heute: Ć»agaƄ (Polen), im Markgraftum Oberlausitz, in den Ämtern Stolpen und Meißen, im Kurkreis (Herzogtum Sachsen-Wittenberg) und in der Herrschaft Zossen nachweisbar. Historisch belegt ist das Wendische Landgericht – der „Wendische Dingstuhl“ – in Göda bei Bautzen, das fĂŒr ĂŒber 20 sorbische Dörfer des bischöflich-meißnischen, spĂ€ter kurfĂŒrstlich-sĂ€chsischen Amtes Stolpen die Erb- und Obergerichtsbarkeit ausĂŒbte und wohl bis Anfang des 19. Jh. bestand. In Quellen wird fĂŒr die Bautzener Ortenburg ebenfalls ein Wendisches Landgericht erwĂ€hnt.

Zu vermuten ist, dass in den Wendischen Landgerichten die Richter- und SchöffenĂ€mter mit sorbischsprachigen MĂ€nnern besetzt waren und die Verhandlungen in Sorbisch gefĂŒhrt wurden. Allerdings wurden diese nicht schriftlich dokumentiert. Offenkundig verloren die „wendischen Gerichte“ – mit Ausnahme von Göda – infolge des Ausbaus der gutsherrschaftlichen Patrimonialgerichtsbarkeit sowie landesherrlicher Restriktionen schon im 16. Jh. an Bedeutung. Sorbische Richter-, Schöffen- und Zeugeneide aus dem 18. Jh. belegen jedoch den Gebrauch der sorbischen Sprache vor Gericht noch in spĂ€terer Zeit. Aus Göda z. B. ist ein Druck der sorbischen Gerichts-Eröffnungs- und Abschlussformeln von 1807 ĂŒberliefert. Bei Verfahren deutscher Gerichte, in denen Sorben aussagen mussten, die die deutsche. Sprache nicht beherrschten, ĂŒbersetzte ein vereidigter Dolmetscher („interpres“).

Lit.: P. Lieschke: Zur Geschichte des Ortes und der Parochie Göda bei Bautzen, Bautzen 1876; W. Boelcke: Bauer und Gutsherr in der Oberlausitz. Ein Beitrag zur Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsgeschichte der ostelbischen Gutsherrschaft, Bautzen 1957; H. Schuster-Ć ewc: Sorbische SprachdenkmĂ€ler, Bautzen 1967; F. MětĆĄk: Die Stellung der Sorben in der territorialen Verwaltungsgliederung des deutschen Feudalismus, Bautzen 1968.

Metadaten

Titel
Wendische Land­gerichte
Titel
Wendische Land­gerichte
Autor:in
Bresan, Annett
Autor:in
Bresan, Annett
Schlagwörter
Gerichtsbarkeit; Sprachgebrauch; Eid; Richter; Schöffe; Zeuge
Schlagwörter
Gerichtsbarkeit; Sprachgebrauch; Eid; Richter; Schöffe; Zeuge
Abstract

Instanz, die vom SpĂ€tmittelalter bis ins 16. Jh. fĂŒr die niedere und höhere Gerichtsbarkeit der sorbischen Bevölkerung innerhalb eines grĂ¶ĂŸeren gemischtethnischen Herrschaftsterritoriums zustĂ€ndig war.

Abstract

Instanz, die vom SpĂ€tmittelalter bis ins 16. Jh. fĂŒr die niedere und höhere Gerichtsbarkeit der sorbischen Bevölkerung innerhalb eines grĂ¶ĂŸeren gemischtethnischen Herrschaftsterritoriums zustĂ€ndig war.

Enthalten in Sammlung
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Im Sorabicon 1.0 zu finden unter
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