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Cechowe pórědy
Peter Kunze

Verordnungen zur Ausübung eines gemeinsamen Gewerbes und zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen der Innungen. Sie wurden im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit in den Städten verfasst, vom Rat bestätigt und sicherten den Zusammenhalt von Handwerkern u. a. Gruppen. In den Zunftordnungen wurden die Regeln der jeweiligen Berufe aufgestellt und überwacht, so Betriebsgröße, Arbeitszeit, Ausbildung, Wettbewerb, Rohstoffbezug und Preise; zugleich sollten sie auswärtige Konkurrenz abwehren.

In der Ober- und Niederlausitz entstanden die ersten Zunftordnungen im 14. und 15. Jh. Die Zugehörigkeit zu einer Zunft war an den freien Stand und die sog. ehrliche Geburt gebunden. Den Zünften gehörten seit jeher auch Sorben an, sie konnten das Bürgerrecht als Voraussetzung zur Aufnahme erwerben. Dieses war stets mit Hausbesitz und teilweise mit der Braugerechtigkeit verbunden. In Cottbus befanden sich 1544 unter den brauberechtigten Bürgern 41 % Sorben, ihr Anteil an der Einwohnerschaft machte ca. 30 % aus. In Luckau und Calau bildeten die Sorben rund die Hälfte der Stadtbevölkerung, in Bautzen betrug ihr Anteil um 1400 ca. 35 %, d. h., von 5 335 Einwohnern waren etwa 1 900 Sorben. In Bischofswerda, Kamenz und Löbau lag der sorbische Anteil niedriger, in Görlitz und Zittau war er unbedeutend. Von den 1421 in Guben verstorbenen 330 Personen waren 52 (15,7 %) Sorben. In Lübben galt es als normal, dass der Bürgermeister auch sorbisch sprach. Fast ausschließlich von Sorben bewohnt waren kleinere Städte wie Weißenberg, Wittichenau, Hoyerswerda, Muskau, Drebkau, Vetschau oder Lübbenau.

Vom sozialen Ansehen einzelner Sorben in den mittelalterlichen Lausitzer Städten zeugt die Tatsache, dass in Löbau 1336 ein Sorbe seit 1321 im Stadtrat saß und in Kamenz 1362 der Sorbe Nikil Went Bürgermeister war. Zu den geachteten Bürgern von Görlitz zählten 1345 Pribitz slavus und Seysch slavus, in Bautzen gehörte ab 1390 Jacoff „der Windische goltschmid“ zu den vermögendsten Männern der Stadt. Ein solcher Aufstieg gelang allerdings nur wenigen, denn an den Zugang zum Meisterstatus wurden hohe Anforderungen gestellt: Neben dem Hausbesitz mussten die Bewerber u. a. auf eigene Kosten ein Meisterstück anfertigen, verschiedene Beiträge an die Zunft zahlen, von „ehrbarer Geburt“ sein und sich einen eigenen Brustpanzer anfertigen lassen.

Als Erste schlossen sich die Gewandschneider bzw. Tuchmacher (Zittau 1213, Luckau 1283, Guben 1392, Cottbus 1405, Lübben 1421), Schuhmacher (Beeskow 1258, Calau 1384, Luckau 1408, Guben 1411, Sorau/​heute Żary (Polen) 1418, Lübben 1421), Fleischer (Guben 1312, Beeskow 1348, Bautzen 1367, Calau 1397, Sorau/​heute Żary (Polen) 1418, Lübben 1421) und Bäcker (Beeskow 1387/88, Calau 1397) zu Zünften zusammen. Als Viergewerke spielten diese auch in der Stadtverwaltung eine wichtige Rolle. 1406 lebten in Bautzen etwa 40 Bäcker, 42 Schuster und 17 Fleischer. Zu Beginn des 15. Jh. hatte sich die Zahl der Zünfte in den größeren Städten auf etwa 15, zwei Jahrhunderte später auf 25–30 erhöht. Sorben übten als Schuhmacher, Töpfer, Müller, Bäcker, Fleischer, Tuchmacher, Leineweber, Schmiede, Sattler, Schlosser, Gerber, Kürschner, Schneider und Goldschmiede (um 1400 waren von zwölf Bautzener Goldschmiedemeistern zwei mit Sicherheit Sorben) alle städtischen Berufe aus und nicht, wie oft behauptet wurde, nur „niedere und unehrenhafte“.

Ab dem 14. Jh. vermehrte sich die Zahl der Handwerker durch Zuzug beträchtlich, da immer mehr Bauern versuchten, in der Stadt Fuß zu fassen und ein Handwerk auszuüben. Dies war insofern attraktiv, als die Preise für handwerkliche Erzeugnisse stark stiegen, während Getreide u. a. landwirtschaftliche Produkte im Wert sanken. Als Folge des Überangebots an Handwerkern nahm einerseits die Spezialisierung rasch zu, andererseits verschärfte sich die Konkurrenz. Die Masse der Zuzügler waren Sorben aus der unmittelbaren Umgebung der Städte. Von den zwischen 1359 und 1399 nach Bautzen zugezogenen 364 Personen stammten 209 aus 90 umliegenden sorbischen Orten, weitere 85 aus sorbischen Dörfern um Bischofswerda, Kamenz, Löbau und Hoyerswerda. Durch eine drastische Erhöhung des Bürgerrechtsgeldes, wie sie für Kamenz aus dem Jahr 1518 bezeugt ist, sollte der Zustrom aus dem Umland eingeschränkt werden, was nur teilweise gelang.

Eine andere Gegenmaßnahme der städtischen Zunfthandwerker bestand im Erlass von Bestimmungen, die ein Verbot der Aufnahme von sorbischen Handwerkern beinhalteten. So sollte verhindert werden, dass ihre Zahl übermäßig anstieg, was zu einem Ruin von Zunftmeistern geführt hätte. Zugleich zeigt sich darin eine fremdenfeindliche Haltung bestimmter Handwerksgruppen. Schon 1353 wurde in den Ratsstatuten der Schuhmacher von Beeskow, einer fast nur von Sorben bewohnten Stadt, die Aufnahme von Leinewebern, Schäfern, Badern, Wenden u. a. Personen „von unehrlicher Geburt“ untersagt. 1457 wurden diese Bestimmungen auf Müller, Zöllner, Hirten und Spielleute ausgedehnt. Forderungen nach ehelicher Geburt und deutscher Abstammung enthielten die Zunftordnungen der Luckauer und der Lübbener Schuhmacher von 1384 resp. 1452 sowie der Cottbuser Tuchmacher von 1405. Im Löbauer Fleischerprivileg von 1448 wurde Wenden, Schäfern, Pfeifern u. a. „begehrenden Leuten“ der Zutritt zur Zunft verwehrt und von den Zunftmitgliedern eheliche Geburt und deutsche Abstammung gefordert. 1501 verlangten die Löbauer und Bischofswerdaer Kürschner Zweisprachigkeit. Auch in anderen Städten erhoben einzelne Zünfte die Forderung nach „deutscher Art“, worunter man in der Regel die Kenntnis der deutschen Sprache verstand. Ein solches Zeugnis konnte man sich gegen eine Gebühr leicht ausstellen lassen. In Bautzen forderten die Lohgerber 1564 von den Lehrlingen, dass sie „nicht wendischer, sondern guter deutscher Art“ sein sollten. Ähnliche Forderungen erhoben 1641 die Weißgerber und Nadler, während die Zimmerleute und Wollweber nur die Kenntnis der deutschen Sprache verlangten. Da weder alle Zünfte einer Stadt noch alle Städte solche Bestimmungen erließen – gerade aus kleineren Städten, in denen das sorbische Element überwog, sind sie nicht bekannt –, waren die Sorben zu keiner Zeit vollständig aus den Zünften ausgeschlossen. In Dahme mussten einzelne Zünfte ihre 1452 erlassene Deutschtumsbestimmung 15 Jahre später wieder aufheben, da es in der Stadt an Handwerkern mangelte .

In der ersten Hälfte des 16. Jh. fielen allmählich die Schranken, die seit dem 14. Jh. Sorben eine Aufnahme in die Zünfte verwehrt hatten. Sehr zum Leidwesen der deutschen städtischen Oberschicht und einzelner Zünfte entschied der Landesherr in innerstädtischen Konflikten oft zugunsten der Minderheit. 1463 sicherte z. B. Georg von Podiebrad den Sorben in Lübben gleiche Rechte wie den Deutschen zu, 1547 bestätigte das Prager Hofgericht der sorbischen Bevölkerung von Luckau die zuvor erkämpften vollen Bürgerrechte. In Cottbus wurde der Deutschtumsparagraf 1525 vom brandenburgischen Kurfürsten außer Kraft gesetzt. Diese Bestimmung blieb trotz des 1549 erhobenen Widerspruchs der Cottbuser Tuchmacher, Schuhmacher, Schmiede, Schlosser und Leineweber in Kraft.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg begann die Krise des Zunftwesens, das zunehmend an Bedeutung verlor. Die Einführung der Gewerbe- und Handelsfreiheit nach der Französischen Revolution und das Aufkommen von Manufakturen leiteten sein definitives Ende ein.

Lit.: D. G. Hopp: Die Zunft und die Nichtdeutschen im Osten, insbesondere in der Mark Brandenburg, Marburg/​Lahn 1954; P. Kunze: Betrachtungen zur Entwicklung von Handwerk und Gewerbe in der Oberlausitz vom 14.–16. Jahrhundert, Leipzig 1966 (Dipl.-Arbeit) ; P. Kunze: Die Sorben in der mittelalterlichen Stadt, dargestellt am Beispiel Bautzens, in: Wissenschaftliche Abhandlungen, Hg. Zentrum für Koordinierung der Forschungen an den Hochschulen der Euroregion Neiße, Band II/2, Liberec 1996; W. Schich: Zur Diskriminierung der wendischen Minderheit im späten Mittelalter, in: Europa Regional 10 (2002) 2; A. Kluge: Die Zünfte, Stuttgart 2007 .

Metadaty

Titel
Cechowe pórědy
Titel
Cechowe pórědy
Awtor:ka
Kunze, Peter
Awtor:ka
Kunze, Peter
Klucowe słowa
rucnikaŕstwo; rucnikaŕ; pšawniski pórěd; strukturna změna; póstajenje; cecha
Klucowe słowa
rucnikaŕstwo; rucnikaŕ; pšawniski pórěd; strukturna změna; póstajenje; cecha
Zespominanje

Póstajenja za wugbaśe zgromadnego źěłaŕstwa a za šćitanje góspodaŕskich zajmow rucnikaŕskich zjadnośeństwow. Su se w srjejźowěku a jěsnem nowem casu w městach spisali, wót rady wobtwarźili a su zawěsćili kšutu zwězanosć rucnikarjow a drugich kupkow.

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Im Sorabicon 1.0 zu finden unter
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