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Sprach­land­schaft Schleife

Aufschriften der Ortstafeln und Wegweiser

Im Jahr 1999 wurde das Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen (kurz Sächsisches Sorbengesetz) verabschiedet, unter dessen Paragrafen 10 festgeschrieben wurde, dass die Ortstafeln, Wegweiser und andere Beschilderungen des sorbischen Siedlungsgebiets zweisprachig ausgeführt sein sollen: § 10 (1) „Die Beschilderung im öffentlichen Raum durch die Behörden des Freistaates Sachsen und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, insbesondere an öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen, Straßen, Wegen, öffentlichen Plätzen und Brücken, soll im sorbischen Siedlungsgebiet in deutscher und sorbischer Sprache erfolgen.“

Da in Sachsen das Obersorbische Amtssprache ist, tragen alle diese Schilder deutsch-obersorbische Aufschriften – so auch die Ortstafeln und Wegweiser im Gebiet der Schleifer Verwaltungsgemeinschaft. Mit einer Ausnahme: Das Dorf Rohne besitzt einige Schilder, auf denen die Schleifer Sorbische Namensform auftaucht. Statt dem obersorbischen Rowno steht dort Rowne.

Interessant ist das Auftreten einer Mischform bei der sorbischen Version des Ortsnamens Schleife. Auf einigen der Ortsschilder sieht man nämlich die (weder im Obersorbischen noch im Schleifer Sorbischen korrekte) Form Slěpo aus dem Schleifer sorbischen Ortsnamen Slěpe und der obersorbischen Entsprechung Slepo.