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Bony
Joachim Bahlcke

Gesamtheit aller Arbeitsleistungen und Dienste, zu denen die meist bäuerlichen Untertanen vom späten Mittelalter bis zu den Agrarreformen des 18. und 19. Jh. verpflichtet waren (→ Leibeigenschaft). Der aus dem westslawischen Wort robota (,Arbeit, Fron‘; sorb. roboćić – ,fronen‘) ins Deutsche entlehnte, für die Oberlausitz seit 1438 urkundlich belegte Begriff blieb im Wesentlichen auf den slawisch-deutschen Sprachraum im Osten beschränkt; im mittleren und westlichen Reichsgebiet sprach man von Scharwerk, Hand- und Spanndiensten oder Burgwerk. Die den Grundherrschaften und Leibherren zu leistenden Dienste, die sich der Form nach in landwirtschaftliche Arbeiten, gewerbliche Tätigkeiten sowie Transport- und Botendienste unterteilten, wiesen nicht nur nach Epochen und Landschaften ihre Besonderheiten auf, sie konnten auch hinsichtlich des zeitlichen Umfangs je nach Herrschaftsstruktur und Agrarverfassung sehr differieren. Während sich westlich der Elbe eine Tendenz zum Rückgang der Roboten und zur Abschwächung der Abhängigkeitsverhältnisse beobachten lässt, nahm die Belastung der Bauern im ostelbischen Reichsgebiet und in Ostmitteleuropa seit dem Spätmittelalter kontinuierlich zu. Auch in der Oberlausitz verschlechterte sich die soziale und rechtliche Stellung des Bauernstandes während der Frühen Neuzeit spürbar.

Die ländliche Bevölkerung der Oberlausitz unterschied sich nach der ethnisch-sprachlichen Zusammensetzung, der Dorf- und Flurverfassung sowie dem rechtlichen Status. Ein bei der mittelalterlichen Kolonisation entstandenes und vergleichsweise vorteilhaftes bäuerliches Besitzrecht mit Elementen von Erbzinsrecht und Gemeindeautonomie findet sich in den deutschen Dörfern v. a. im südlichen und östlichen Landesteil sowie entlang der Hohen Straße (Via Regia). Die nach deutschem Recht siedelnden Bauern lieferten nominal festgelegte Geldzinsen und Naturalabgaben und leisteten nur geringe Hofdienste von wenigen Tagen im Jahr; die Zahl ihrer Roboten hielten die Grundherren in Urkunden daher kaum für erwähnenswert. In den sorbischen Dörfern um Bautzen und Kamenz besaßen die Bauern, sofern sie nicht am hochmittelalterlichen Landesausbau beteiligt gewesen waren, kein Eigentumsrecht an ihren Gütern und waren zu vielen Abgaben und Diensten genötigt. Eine den Verkauf von sechs Untertanen des sorbischen Dorfes Gelenau an den Kamenzer Rat bestätigende Urkunde von 1447 erwähnt, dass dieselben „mit roboten, dinsten, hoferbeten und beten, alse wir denn lange zceit gehabt, besessin und gebrucht habin“, belegt wurden. Laut Urbar von 1552 sollen die Dörfer der Muskauer Standesherrschaft von alters her „ungemessene“ Frondienste geleistet haben.

Mit der Umwandlung von Grund- in Gutsherrschaften wurden ab dem 16. Jh. die Rechte der Bauern teilweise drastisch beschränkt: Man unterhöhlte die starke Stellung der Erbbauern und stellte ihre Freizügigkeit infrage, erhöhte Abgaben und Dienste und zog gelegentlich bäuerliches Land zum Ausbau der gutsherrlichen Eigenwirtschaft ein. Ohne schriftliche Aufzeichnungen konnten sich auch die deutschen Bauern nicht auf ältere Rechte berufen – die Erbzinsbauern des Dorfes Petershain dienten 1519 schon acht Tage im Jahr. Mit Dienst- und Abgabeverweigerungen, Beschwerden und Widerstand reagierte zuerst die sorbische Landbevölkerung auf die ständige Vermehrung der Frondienste. Bereits 1527 erhoben sich die Bauern der Herrschaft Hoyerswerda wegen der „harten Dienstbarkeit“. Die in der zweiten Hälfte des 16. Jh. an Schärfe zunehmenden Bauernaufstände waren Reaktionen auf die allgemeine soziale und rechtliche Erniedrigung.

1620 wandten sich 72 Dörfer aus beiden Kreisen der Oberlausitz geschlossen an den König von Böhmen, um eine Minderung der Roboten zu erwirken. Die Landesgesetzgebung des 17. Jh. bot der weiteren Entwicklung gutsherrschaftlicher Verhältnisse jedoch günstige Bedingungen. Die Möglichkeit, volle „landübliche Robotten“ zu fordern, wurde ebenso verankert wie die Erbuntertänigkeit, wenngleich in der Praxis das volle Maß täglicher Dienste kaum ausgeschöpft wurde. Bis zum 18. Jh. waren deutsche und sorbische Bauern nahezu gleichermaßen belastet.

Akte über Abgaben und Frondienste aus Wurschen, 1833; Sorbisches Kulturarchiv am Sorbischen Institut

Wirtschaftliche Ineffektivität und die Forderungen der Aufklärung verstärkten auch in der Oberlausitz die Kritik an den Frondiensten. 1778 prangerte der aus Bautzen gebürtige Jurist und Schriftsteller August Gottlieb Meißner offen die Leibeigenschaft auf den oberlausitzischen Landgütern an, die „dem Auge des Freiheitsliebenden immer ein Stoff trauriger Betrachtungen“ sei. Wie die Gräfin Reuß auf Burkersdorf 1794 anlässlich der Anlage eines neuen Urbars die Frondienste auf wöchentlich zwei Tage reduzierte, so erhofften sich auch andere Gutsbesitzer durch die Anlage von Urbaren und Erbregistern Abhilfe gegen die zahlreichen Prozesse wegen bäuerlicher Dienstverweigerungen. In der landwirtschaftlichen Fachliteratur und in Aufklärungszirkeln wurde diskutiert, ob die nur widerwillig verrichteten Roboten nicht besser in bestimmte jährliche Renten umzuwandeln wären. Die endgültige Beseitigung der Frondienste erfolgte erst im Prozess der Bauernbefreiung, der mit den normativen Akten von 1819/21 im preußischen und von 1832 im sächsischen Teil der Oberlausitz begann. Allerdings mussten viele Bauern für den Freikauf hohe Beträge entrichten oder Land abtreten. Denn die Agrarreform bezweckte die Erhaltung der Gutswirtschaft und verstärkte die Ungleichheit innerhalb der bäuerlichen Schicht.

Lit.: W. Boelcke: Bauer und Gutsherr in der Oberlausitz. Ein Beitrag zur Wirtschafts-, Sozial und Rechtsgeschichte der ostelbischen Gutsherrschaft, Bautzen 1957; J. Brankačk: Landbevölkerung der Lausitzen im Spätmittelalter. Hufenbauern, Besitzverhältnisse und Feudallasten in Dörfern großer Grundherrschaften von 1374 bis 1518, Bautzen 1990; Th. Rudert: Gutsherrschaft und ländliche Gemeinde. Beobachtungen zum Zusammenhang von gemeindlicher Autonomie und Agrarverfassung in der Oberlausitz im 18. Jahrhundert, in: Gutsherrschaft als soziales Modell. Vergleichende Betrachtungen zur Funktionsweise frühneuzeitlicher Agrargesellschaften, Hg. J. Peters, München 1995; Geschichte der Oberlausitz. Herrschaft, Gesellschaft und Kultur vom Mittelalter bis zum Ende des 20. Jahrhunderts, Hg. J. Bahlcke, Leipzig 2001.

Metadaty

Titel
Bony
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Bony
Awtor:ka
Bahlcke, Joachim
Awtor:ka
Bahlcke, Joachim
Klucowe słowa
źěłowe wugbaśe; derbne pódejśpnikojstwo; bon; kněžkojstwo; kněžk; kněstwo; pódejśpnik; zapowěźenje
Klucowe słowa
źěłowe wugbaśe; derbne pódejśpnikojstwo; bon; kněžkojstwo; kněžk; kněstwo; pódejśpnik; zapowěźenje
Zespominanje

Cełk wšych źěłow a słužbow, ku kótarymž su zwětšego buŕske póddane póznego srjejźowěka až k agrarnym reformam 18. a 19. stolěśa zawězane byli. Wót pódwjacornosłowjańskego słowa robota póžycone nimske zapśimjeśe jo wóstało wobgranicowane na słowjańsko-nimski rěcny rum w pódzajtšu.

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Cełk wšych źěłow a słužbow, ku kótarymž su zwětšego buŕske póddane póznego srjejźowěka až k agrarnym reformam 18. a 19. stolěśa zawězane byli. Wót pódwjacornosłowjańskego słowa robota póžycone nimske zapśimjeśe jo wóstało wobgranicowane na słowjańsko-nimski rěcny rum w pódzajtšu.

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Im Sorabicon 1.0 zu finden unter
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