Stiftungsgründung in Lohsa am 19.10.1991, von links: Erich Iltgen, Angela Merkel, Manfred Stolpe, Kurt Biedenkopf, Jan Pawoł Nagel; Fotograf: Jürgen Matschie, Stiftung für das sorbische Volk
Unterzeichnung des Vertrags zur Stiftungsgründung, 1991; Fotograf: Jürgen Matschie, Stiftung für das sorbische Volk
Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bautzen, die sorbische Institutionen sowie Projekte für die Sorben
fördert. Die Stiftung wurde am 19.10.1991 in der Kirche zu Lohsa bei Hoyerswerda von den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen
und des Landes Brandenburg sowie der Vertreterin des Bundesministers des Innern
durch eine gemeinsame Erklärung gegründet. Ausgehend von der Protokollnotiz Nr.
14 zu Artikel 35 des Einigungsvertrags übernahm die Bundesrepublik Deutschland
damit eine Verpflichtung zur Erhaltung der nationalen und kulturellen Identität
der Sorben in beiden Lausitzen. Im Stiftungserlass wurden als Zweck insbesondere
die „Förderung von Einrichtungen der Kultur-, Kunst- und Heimatpflege der
Sorben“ sowie die „Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und
kulturellen Identität auch in sorbischen Bildungs- und
Wissenschaftseinrichtungen“ festgehalten. Als Übergangslösung entstand zunächst
eine gemeinsam getragene, nicht rechtsfähige Stiftung des Freistaates Sachsen.
Am 28.8.1998 unterzeichneten die beiden Länder den „Staatsvertrag über die
Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung für das sorbische Volk“. Zur Erfüllung
des Stiftungszwecks erhält die Stiftung jährlich öffentliche Zuschüsse. Der
Anteil des Bundes beträgt dabei 50 %, die andere Hälfte decken Sachsen und
Brandenburg im Verhältnis 2:1.
Höhe der finanziellen Zuwendungen für die Stiftung durch den Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen; Stiftung für das sorbische Volk
Entsprechend ihren Richtlinien fördert die Stiftung sorbische Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen institutionell, daneben unterstützt sie freie
Vorhaben natürlicher wie juristischer Personen. Ihre Verwaltungsorgane sind
Stiftungsrat, Parlamentarischer Beirat und Direktor. Im Stiftungsrat sitzen
Vertreter des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Brandenburg, des
Landkreistages bzw. des Städte- und Gemeindebundes beider Bundesländer sowie
sechs Vertreter des sorbischen Volkes (vier aus der Oberlausitz, zwei aus der Niederlausitz), die in Sachsen von der Domowina und in Brandenburg vom Rat für
sorbische (wendische) Angelegenheiten entsandt werden. Die Sorben sollen in
Grundsatzfragen durch die Mehrheit der deutschen Mitglieder nicht überstimmt
werden. Zum Stiftungsratsvorsitzenden wird für die vierjährige Amtsperiode
jeweils ein sorbischer Vertreter gewählt. Die Stiftungsverwaltung unterhält seit
1996 Abteilungen in Bautzen und Cottbus sowie
fünf Regionalbüros an zentralen Orten der zweisprachigen Ober-, Mittel- und
Niederlausitz. Ebenfalls 1996 übernahm die Stiftung von der Domowina die
Verantwortung für die Entwicklung, Organisation und Durchführung regionaler
Projekte. Der Stiftung zugeordnet sind die Sorbischen Kulturinformationen in
Bautzen und in Cottbus („Lodka“) mit umfangreichen Angeboten an
Informationsmaterial und modernen Medien sowie (seit 2000) eine Liegenschafts-
und Objektverwaltung zur Bewirtschaftung der stiftungseigenen Immobilien. Seit
1995 wird durch die Stiftung alle zwei Jahre der Ćišinski-Preis verliehen.
Direktoren: Marko Suchy (1992–2015), Jan Budar (seit 10/2016)
Lit.: Jahresberichte 1992–2015, Hg. Stiftung für das sorbische Volk;
stiftung.sorben.com