Öffentlich vorgetragene, feierliche Versicherung, oft unter Bezugnahme auf etwas Drittes, das dem Eidleistenden oder der Gruppe heilig oder unantastbar ist. Das Ablegen eines Eides verpflichtet zur Wahrheit bzw. zum Einhalten eines Versprechens, beteuert Richtigkeit und Vollständigkeit einer Erklärung. Früher regelte ein Eid auch soziale Verhältnisse, z. B. Herrschafts- und Dienstbeziehungen.
Es gibt eine Reihe sorbischsprachiger Eidestexte, deren Entstehung auf das 16. bis 18. Jh.
(teilweise bis ins 19. Jh.) datiert werden kann. Dabei handelt es sich meist um
Untertaneneide, die das Verhältnis des Eidleistenden zur Obrigkeit definieren.
Erhaltene städtische Bürgereide auf Pergament bezeugen, dass
Wegen ihres Alters und ihrer geografischen Herkunft sind Eide auch für die
Die Schriftstücke liefern außerdem Anhaltspunkte für das Verständnis geschichtlicher Zusammenhänge, so des Alltagslebens der Sorben. Sorbische Fassungen belegen, dass die Eidleistenden die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschten, um sie zu benutzen. Darauf deuten auch zahlreiche Aktenvermerke der jeweiligen Instanzen hinsichtlich der Notwendigkeit eines Übersetzers – meist der örtliche Geistliche – für die Abnahme des Eides.
Mit dem sorbischen Zusatz „Z Božej pomocu“ („So wahr mir Gott helfe“) legte im Mai 2008 auch
der damalige sächsische Ministerpräsident
Lit.: F. Mětšk: Ausgewählte sorbische Sprachdenkmäler der Verwaltungs- und Rechtspraxis, in: Die Stellung der Sorben in der territorialen Verwaltungsgliederung des deutschen Feudalismus, Bautzen 1968; H. Schuster-Šewc: Sorbische Sprachdenkmäler. 16.–18. Jahrhundert, Bautzen 1968; A. Bresan: Die Sorben in der Bautzener Rechtsgeschichte, in: Eide, Statuten und Prozesse. Ein Quellen- und Lesebuch zur Stadtgeschichte von Bautzen (14.–19. Jahrhundert), Hg. G. Schwerhoff/M. Völker, Bautzen 2002; E. Wornar: Kak serbska je Budyska přisaha?, in: Lětopis 21 (2012) 2.
Metadaten
Öffentlich vorgetragene, feierliche Versicherung, oft unter Bezugnahme auf etwas Drittes, das dem Eidleistenden oder der Gruppe heilig oder unantastbar ist. Es gibt eine Reihe sorbischsprachiger Eidestexte, deren Entstehung auf das 16. bis 18. Jh. (teilweise bis ins 19. Jh.) datiert werden kann.
Öffentlich vorgetragene, feierliche Versicherung, oft unter Bezugnahme auf etwas Drittes, das dem Eidleistenden oder der Gruppe heilig oder unantastbar ist. Es gibt eine Reihe sorbischsprachiger Eidestexte, deren Entstehung auf das 16. bis 18. Jh. (teilweise bis ins 19. Jh.) datiert werden kann.