Wirtshaus oder Gasthof für Veranstaltungen auf dem Lande, v. a. östlich der Elbe, namentlich
in der Oberlausitz (obersorb.
Kretscham in Kunnersdorf, 2015; Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Schoepstal_Kunnersdorf_Gerichtskretscham.jpg
Der im Kretscham ansässige Erbrichter bzw. Gerichtshalter oder Schulze (Kretschmer)
verantwortete vor der Feudalherrschaft die Anliegen der dörflichen Gemeinschaft,
speziell die Pflichten der Verwaltung und der niederen Gerichtsbarkeit; er
veranlasste die Erhebung von Steuern und Abgaben, sorgte für Einquartierung des
Militärs, war zuständig für die Wartung öffentlicher Straßen und Gewässer. Zudem
besaß er (begrenzt) die Rechte zum Bierbrauen und Branntweinbrennen, zum
alleinigen Bier- und Branntweinausschank, zum Beherbergen von Reisenden sowie
Backen und Schlachten. Ihm oblag die fremdenpolizeiliche Kontrolle der
Reisepässe und die Anzeige verdächtiger Personen. Innerhalb der Gemeinde nutzte
er das Privileg,
Materiell abgesichert war der Kretschmer durch ein großes Bauerngut, Anteile aus den
erhobenen Geld- und Sachbußen sowie Einkommen aus Straßenausschank und
Gasthausumsatz. Unterstützt und vertreten wurde er von Gerichtsschöffen, in der
Lit.: W. Boelcke: Bauer und Gutsherr in der Oberlausitz, Bautzen 1957; H. Schuster-Šewc: Krajny sudniski stoł serbskeho wobkruha abo Fojtske wěco w Hodźiju, in: Rozhlad 56 (2006) 5; W. Wenzel: Slawische Zunamen aus Bezeichnungen für den Gastwirt im Deutschen. Unter besonderer Berücksichtigung des Sorbischen, in: Zunamen. Zeitschrift für Namenforschung 5
Metadaten
Wirtshaus oder Gasthof für Veranstaltungen auf dem Lande, v. a. östlich der Elbe, namentlich in der Oberlausitz. Der Kretscham war bis Mitte des 19. Jh. oft Sitz des mit der Schankgerechtigkeit ausgestatteten Schultheißen und Ort des Patrimonialgerichts, das meist mit einem Rittergut verbunden war.
Wirtshaus oder Gasthof für Veranstaltungen auf dem Lande, v. a. östlich der Elbe, namentlich in der Oberlausitz. Der Kretscham war bis Mitte des 19. Jh. oft Sitz des mit der Schankgerechtigkeit ausgestatteten Schultheißen und Ort des Patrimonialgerichts, das meist mit einem Rittergut verbunden war.