Instanz, die vom Spätmittelalter bis ins 16. Jh. für die niedere und höhere Gerichtsbarkeit der sorbischen Bevölkerung innerhalb eines größeren gemischtethnischen Herrschaftsterritoriums zuständig war.
Die entsprechenden Bezirke sind auch unter dem Begriff „Wendische Pflege“
bekannt, abgeleitet vom Ausdruck „Gerichtspflege“. Sie sind in der
Standesherrschaft
Zu vermuten ist, dass in den Wendischen Landgerichten die Richter- und Schöffenämter mit sorbischsprachigen Männern besetzt waren und die Verhandlungen in Sorbisch geführt wurden. Allerdings wurden diese nicht schriftlich dokumentiert. Offenkundig verloren die „wendischen Gerichte“ – mit Ausnahme von Göda – infolge des Ausbaus der gutsherrschaftlichen Patrimonialgerichtsbarkeit sowie landesherrlicher Restriktionen schon im 16. Jh. an Bedeutung. Sorbische Richter-, Schöffen- und Zeugeneide aus dem 18. Jh. belegen jedoch den Gebrauch der sorbischen Sprache vor Gericht noch in späterer Zeit. Aus Göda z. B. ist ein Druck der sorbischen Gerichts-Eröffnungs- und Abschlussformeln von 1807 überliefert. Bei Verfahren deutscher Gerichte, in denen Sorben aussagen mussten, die die deutsche. Sprache nicht beherrschten, übersetzte ein vereidigter Dolmetscher („interpres“).
Lit.: P. Lieschke: Zur Geschichte des Ortes und der Parochie Göda bei Bautzen, Bautzen 1876; W. Boelcke: Bauer und Gutsherr in der Oberlausitz. Ein Beitrag zur Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsgeschichte der ostelbischen Gutsherrschaft, Bautzen 1957; H. Schuster-Šewc: Sorbische Sprachdenkmäler, Bautzen 1967; F. Mětšk: Die Stellung der Sorben in der territorialen Verwaltungsgliederung des deutschen Feudalismus, Bautzen 1968.
Metadaten
Instanz, die vom Spätmittelalter bis ins 16. Jh. für die niedere und höhere Gerichtsbarkeit der sorbischen Bevölkerung innerhalb eines größeren gemischtethnischen Herrschaftsterritoriums zuständig war.
Instanz, die vom Spätmittelalter bis ins 16. Jh. für die niedere und höhere Gerichtsbarkeit der sorbischen Bevölkerung innerhalb eines größeren gemischtethnischen Herrschaftsterritoriums zuständig war.